DE60124542T2 - Werkzeug zum entfernen von objekten aus dem körper eines patienten - Google Patents

Werkzeug zum entfernen von objekten aus dem körper eines patienten Download PDF

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Description

  • Technisches Gebiet
  • Diese Erfindung bezieht sich auf ein Werkzeug, das einen Korbhohlraum zum Entfernen eines diskreten Objekts aus dem Körper eines menschlichen oder tierischen Patienten entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1 definiert. Solch ein Werkzeug ist aus der WO-A-99/48429 bekannt.
  • Stand der Technik
  • Der Anmelder der vorliegenden Anmeldung stellt eine Vorrichtung zum Greifen, Fixieren und Entfernen von Fremdobjekten aus dem Körper eines menschlichen Patienten her. Diese Fremdobjekte können Steine, Fragmente und Konkremente in den medizinischen Gebieten der Urologie und Gastroenterologie umfassen. In der vorliegenden Vorrichtung werden beide Enden einer Anzahl einzelner Drähte mit einem Ring zusammengehalten. Normalerweise besitzen die Drähte einen kreisförmigen Querschnitt. Einer dieser Ringe bildet das distale Ende eines Schafts und der andere Ring ist axial vom ersten Ring beabstandet. Wenn die einzelnen Drähte alle radial nach außen gebogen werden und in regelmäßigen Abständen um den Umfang der Achse herum verteilt werden, dann bilden diese Drähte longitudinale Stränge einer Umhüllung, die einen auf der langen Achse des Schafts zentrierten Hohlraum definiert. Die Drähte sind elastisch und werden mit einer nach außen gebogenen symmetrisch oder spiralförmig verdrehten Form versehen, um einen Korbhohlraum zu bilden, der sich radial innerhalb der von den Drähten definierten Umhüllung befindet. Die Anzahl der Drähte befindet sich gewöhnlich im Bereich von 2 bis 6. Die gesamte Vorrichtung wird in eine Hülse platziert. Um das Fremdobjekt zu greifen, wird das distale Ende des Schafts und die Korbanordnung aus dem distalen Ende der Hülse herausgeschoben, wodurch es die Elastizität der Drähte erlaubt, den Korb durch Nach-außen-Biegen zu bilden. Sobald das Fremdobjekt in den Korb gefischt wurde, kann dann der Schaft proximal zu einem mehr oder weniger großen Ausmaß zurückgezogen werden, sodass das distale Ende der Hülse den Durchmesser des Korbs zusammendrückt und so die Korbdrähte das Fremdobjekt in dem Korbhohlraum mit verlängertem Durchmesser unmittelbar neben dem distalen Ende der Hülse greifen. Dann können der Schaft und die Hülse zusammen in der proximalen Richtung zurückgezogen werden, um das Fremdobjekt im Korb aus dem Köper zu tragen.
  • In der endoskopischen Chirurgie ist ein kleiner Durchmesser für die Hülse erwünscht. Zur Zeit besitzen die auf dem Markt befindlichen Vorrichtungen einen Hülsendurchmesser, der in einem Bereich von Außendurchmessern von 0,63 bis 1,83 mm fällt, was einem Bereich von 1,9 bis 5,5 French entspricht (1 French = 1/3 mm).
  • Ein Nachteil der gegenwärtig vermarkteten Vorrichtungen ist, dass gelötete, verschweißte oder verklebte Verbindungen verwendet werden, um die einzelnen Drähte an den Ringen und dem Schaft zu befestigen. Diese Verbindungen stellen das Risiko eines möglichen Versagens dar und ihre ultimative Festigkeit muss in jedem Fall durch extensive Prüfungen und Tests festgestellt werden.
  • Abgesehen davon definiert die Verbindung der Drähte an den Ringen den größten Außendurchmesser des Schaftelements der Vorrichtung, welche daher den Innendurchmesser der Hülse bestimmt und somit indirekt den Außendurchmesser der Hülse bestimmt, was eine Grenze für die Verkleinerung des äußeren Hülsendurchmessers festsetzt.
  • Des weiteren bestimmt die Umhüllung aus Drähten eine charakteristische Maschengröße des Korbs und diese Maschengröße muss sowohl zum Fischen eines Objekts in den Korb als auch für das nachfolgende Halten des Objekts im Korb geeignet sein, bis dieser aus dem Körper entfernt wird. Während eine kleine Maschengröße beim Halten und Entfernen hilft, hilft sie nicht beim Vorgang des Fischens des Fremdobjekts in den Korb. Ein Kompromiss in Bezug auf die Maschengröße muss gefunden werden.
  • Die EP-A-818180 offenbart ein Endoskopzubehör in Form eines Rohrs mit einem geschlitzten distalen Endabschnitt. Die Schlitze können radial nach außen verformt werden, um eine Vielzahl von Öffnungen zu bilden, indem vom proximalen Ende des Rohrs an einem Zugdraht 13 gezogen wird, der an seinem distalen Ende mit dem distalen Ende des geschlitzten Abschnitts verbunden ist. Die Offenbarung der EP-A-737450 ist in dieser Hinsicht ähnlich, ebenso wie die US-A-4,807,627.
  • Die EP-A-512729 offenbart ein endoskopisches chirurgisches Instrument, welches ein Rohr mit einem geschlitzten Abschnitt an seinem distalen Ende umfasst. In einer entspannten Anordnung der Wandabschnitte zwischen den Schlitzen sind diese voneinander beabstandet, um einen Korb zu bilden. Das geschlitzte Rohr befindet sich selbst koaxial in einem äußeren Rohr mit einem distalen Ende und der Korb kann durch Ziehen des Korbs, ausgehend von seinem proximalen Ende, proximal in das äußere Rohr am distalen Ende des äußeren Rohrs vorbei geschlossen werden. Das geschlitzte Rohr besteht aus einem Polyurethanmaterial und der Korb wird durch Anwenden von Dampferhitzung auf das geschlitzte Ende gebildet.
  • Die DE-A-19722429 offenbart ein Nitinolrohr, das an seinem distalen Ende geschlitzt ist, und als Korb zum Sammeln von Steinen aus Körperhohlräumen verwendet wird. Es soll sich von früheren Körben darin unterscheiden, dass die Stränge des Korbs mit dem Rohr einstückig ausgebildet sind.
  • Die WO94/18888 ist eine weitere Offenbarung eines Steinsammelkorbs, der aus einer Vielzahl von Nitinoldrähten besteht. Die Drähte sind um den Umfang des Korbs paarweise angeordnet und mit einer spiralförmigen Verdrehung versehen, was die Anzahl der Kontaktpunkte zwischen dem Korb und den eingefangenen Kalkuli (Steinen) erhöhen soll und vom Chirurgen keine weitere Geschicklichkeit erfordern soll als jene, die bei Körben des Stands der Technik mit einer kleineren Anzahl von Kontaktpunkten erforderlich war.
  • Die WO 96/23446 offenbart einen Steinsammelkorb, bei dem eine distale Hälfte der Korbumhüllung eine größere Anzahl von Korbsträngen aufweist als die proximale Hälfte der Korbumhüllung. Jeder längsgerichtete Strang in der proximalen Hälfte des Korbs teilt sich auf halbem Weg über die Korbumhüllung in eine Vielzahl von Strängen, die dabei helfen, die proximale Hälfte der Korbumhüllung zu bilden. Am distalen Ende des Korbs befindet sich eine Kappe, an der alle die Korbumhüllung bildenden Filamente verschweißt sind.
  • Die WO 99/16365 offenbart einen Steinsammelkorb, der von einer Vielzahl von Beinen definiert wird, wobei besprochen wird, welche Querschnittsformen der Beine von Nutzen sind und welche Oberflächentopographie auf der nach innen gewandten Oberfläche jedes Beins von Nutzen ist.
  • Die WO 99/48429 ist eine weitere Offenbarung eines Steinsammelkorbs, der einstückig aus einem Rohr mit längsgerichteten Schlitzen an seinem distalen Ende gebildet wird, wobei der Korb in seiner expandierten Gestalt entspannt ist und aus einem Material besteht, das eine Nickeltitanformgedächtnislegierung wie z.B. Nitinol sein kann.
  • Darstellung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, einige oder alle der oben genannten Schwierigkeiten zu mildern und zielt jedenfalls darauf ab, die gegenwärtige Technologie zu verbessern.
  • Die Erfindung ist im Folgenden Anspruch 1 definiert, wobei bevorzugte Ausführungsformen von den abhängigen Ansprüchen 2 bis 9 definiert sind.
  • Entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird eine wie oben beschriebene medizinische Vorrichtung bereitgestellt, um ein Fremdobjekt aus dem Körper eines menschlichen oder tierischen Patienten zu entfernen, wobei:
    der Schaft und der Werkzeugkopf aus einer einzelnen Länge einer Röhre gebildet sind;
    wobei die Röhre in Längsrichtung innerhalb einer Länge aufgeschlitzt ist, die in dem Werkzeugkopf enthalten ist und kurz vor einer distalen Endfläche der Röhre aufhört, um dadurch mindestens drei parallele erste Stränge zu bilden, die zusammen eine Umhüllung des Korbhohlraums definieren;
    dadurch gekennzeichnet, dass:
    das Werkzeug mit einem Satz von zweiten Strängen versehen ist, jeder durch Aufschlitzen eines der ersten Stränge in einem distalen Abschnitt des ersten Strangs gebildet, wobei der distale Abschnitt eine Länge besitzt, die kleiner als die volle Länge des ersten Strangs ist.
  • Auf diese Weise kann erreicht werden, dass die Maschengröße der Korbstruktur des distalen Endes des Korbs in Form von kleineren Öffnungen bereitgestellt wird als jene, die am proximalen Ende des Korbs vorhanden sind. Auf diese Weise können Fremdobjekte in den Korb an seinem proximalen Ende hineingefischt werden, wonach sie in den Maschen mit kleinerer Öffnung am distalen Ende des Korbs gehalten werden können. In einer bevorzugten Ausführungsform besitzen die zweiten Stränge eine Länge in einem Bereich von 45 bis 80% der Länge der ersten Stränge.
  • Es ist zu verstehen, dass bei dem Werkzeug der vorliegenden Erfindung keine Verbindungen erforderlich sind. Der Korb wird stattdessen aus der Grundröhre des Schafts des Werkzeugs hergestellt.
  • Weiter ist zu verstehen, dass der größte Durchmesser des Werkzeugs von der Grundröhre selbst dargestellt wird, da kein größerer Durchmesser von Ringen an jedem Ende des Korbs vorhanden ist.
  • Denkbarerweise könnte ein Korb durch Aufschlitzen jedes der zweiten Stränge über einen Abschnitt seiner Länge aufgebaut sein, welche geringer als die volle Länge des zweiten Strang ist, wodurch ein Satz von dritten Strängen über einen Teil der Länge des Korbs definiert wird und dabei eine Öffnungsgröße in jenem Bereich der Länge des Korbs festgelegt wird, die kleiner ist als es sonst bei Abwesenheit der dritten Stränge der Fall wäre. Z.B. könnte der Bereich der dritten Stränge sich in einem „Bauchabschnitt" des Korbs befinden, wo sein Durchmesser nahe am Maximum ist, wodurch eine Öffnungsgröße in diesem Bauchabschnitt erzielt wird, die kleiner als die Öffnungsgröße in einer proximalen Hälfte der Korbumhüllung ist, und wodurch ein in der proximalen Hälfte des Korbs gefangenes Objekt besser in der kleineren Maschengröße der distalen Hälfte des Korbs gehalten wird.
  • Geeigneterweise ist die Röhre aus einer Nickeltitan-Formgedächtnislegierung hergestellt und die Stränge sind durch einen Laserstrahl mit engem Durchmesser geformt, welche durch die Wand der Röhre durchschneiden.
  • Es ist zu verstehen, dass aufgrund der Tatsache, dass die Vorrichtung auf einer Röhre basiert, die Möglichkeit besteht, einen Führungsdraht oder einen anderen Kerndraht während der Verwendung des Werkzeugs vorzusehen. Z.B. könnte man das Werkzeug entlang eines zuvor platzierten Führungsdrahts in Position schieben. Für das Laserschneiden könnte man im röhrenförmigen Werkstück einen Kern platzieren, sodass der einfallende Laserstrahl durch eine Wanddicke hindurch und in den Kern eintritt, jedoch nicht über den Kern hinaus in die Wanddicke der Röhre auf der gegenüberliegenden Seite des Kerns eindringt. Auf diese Weise könnte man die Röhre in Abständen von 120° um ihren Umfang herum aufschlitzen, um drei erste Stränge zu erzeugen, und dann könnte der Laser verwendet werden um jeden der drei ersten Stränge entlang eines distalen Abschnitts seiner Länge in zwei zweite Stränge aufzuschlitzen und dadurch insgesamt sechs zweite Stränge zu bilden, die in Abständen von 60° um den Umfang der Röhre herum verteilt sind.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung und um deutlicher zu zeigen, wie dieselbe umgesetzt wird, wird im Folgenden im Zuge eines Beispiels auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen, in denen:
  • 1 ein diagrammatischer Längsschnitt eines Werkzeugs des Stands der Technik zum Entfernen eines Fremdobjekts aus dem Körper eines Patienten ist;
  • 2 ein ähnlicher Schnitt durch eine erste Ausführungsform eines Werkzeugs in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung ist, und zwar in seiner kompakten Anordnung;
  • 3 ein der 2 entsprechender Querschnitt ist, der das Werkzeug der 2 in der aufgeweiteten Position zeigt;
  • 4 einen transversalen Schnitt durch die Linie IV-IV in 2 zeigt; und
  • 5 ein transversaler Querschnitt durch die Linie V-V der 2 ist.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Mit Bezug auf 1 besitzt ein herkömmliches Werkzeug einen Schaft 12 mit einem distalen Ende 14, auf dem ein erster Ring 16 angebracht ist. Im offenen distalen Ende des Rings 16 sind vier Drähte 18 aus Nickeltitan-Formgedächtnislegierung mit kreisförmigem Querschnitt Seite an Seite verschweißt. Alle vier distalen Enden des Drahts 18 sind in einem Endring 20 verschweißt, der vom distalen Ende 14 zum Schaft 12 beabstandet ist und selbst ein distales Ende der Vorrichtung 10 darstellt. Wie in der Figur gezeigt ist, ist jeder der Drähte 18 durch eine thermische Behandlung, die dem Fachmann bekannt ist, mit einer gebogenen Form versehen. Die gesamte Vorrichtung befindet sich teleskopartig in einer Hülse (nicht gezeigt), die einen Innendurchmesser besitzt, der groß genug ist, um die Ringe 16 und 20 aufzunehmen.
  • Zum Greifen und Entfernen von Fremdobjekten wird das distale Ende der Hülse an eine erwünschte Stelle im Körper vorgeschoben und dann wird der Schaft 12 vorgeschoben, bis der Korb 18 sich gerade distal über das distale Ende der Hülse hinaus öffnet. Durch Bewegung der Hülse fischt der behandelnde Arzt das Zielobjekt in den Hohlraum 22 im Korb, der von den Drähten 18 definiert wird, und der Schaft 12 wird proximal zurückgezogen, und zwar um einen Abstand, der ausreichend ist, damit das distale Ende der Hülse die Drähte 18 auf das Fremdobjekt drückt, wodurch es in dem Korbhohlraum 20 gehalten wird. Dann werden die Hülse und der Schaft zusammen proximal herausgezogen, wobei das Objekt aus dem Körper getragen wird.
  • Das Verfahren zum Verwenden eines Werkzeugs in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung ist ähnlich. Jedoch ist die Herstellung des Werkzeugs recht verschieden, wie aus 2 ersichtlich ist.
  • Die 2 zeigt ein Werkzeug 40, das auf einer einzelnen Länge einer Röhre 42 basiert, die ein Lumen 44 besitzt, welches sich entlang ihrer vollen Länge erstreckt. Die Röhre besteht aus einer Nitinol-Formgedächtnislegierung. In der Nähe des distalen Endes der Röhre 42 ist eine Vielzahl von Schlitzen vorgesehen, die einen Satz von vier ersten Schlitzen 46 umfassen, die in Abständen von 90° um den Umfang der Röhre 42 herum angeordnet sind. Gleichmäßig beabstandet zwischen den jeweiligen Paaren von ersten Schlitzen 46 befinden sich die Schlitze eines Satzes von vier zweiten Schlitzen 48, die wiederum mithilfe eines Lasers hergestellt werden. Die 2 zeigt einen Kerndraht 49, der in das Lumen 44 im distalen Bereich der Röhre 42 platziert werden kann, wenn es erwünscht ist, dass der einfallende Laserstrahl lediglich eine Wanddicke der Röhre 42 durchdringt und nicht über das Lumen 44 hinausgeht (wie es angebracht wäre, wenn z.B. eine Anordnung von drei ersten Schlitzen 46 in Abständen von 120° um den Umfang der Röhre 42 herum spezifiziert werden würde). Die Länge des Satzes der ersten Schlitze 46 entspricht der erwünschten Länge des Objekt-greifenden Korbs des Werkzeugs 40.
  • Mit Bezug auf 3 kann nun der Korb der 2 in seiner aufgeweiteten Position gesehen werden. Ebenso wie Nitinol-Stents durch Wärmebehandlung mit einer gespeicherten abrufbaren Abmessung versehen werden, so wird das Werkzeug der 2 durch Wärmebehandlung mit der in 3 dargestellten Korbform versehen. Wenn somit die Röhre 42 in eine sie umgebende Hülse geschoben wird, werden die Stränge 50 zwischen benachbarten ersten Schlitzen 46 und die Stränge 52 zwischen den benachbarten ersten und zweiten Schlitzen 46, 48 aus der aufgeweiteten Anordnung der 3 in eine in 2 gezeigte kompakte Anordnung zusammengedrückt. Wenn dann das distale Ende der Röhre 42 distal aus dem distalen Ende der Hülse herausgeschoben wird, können die Stränge 50 und 52 die gespeicherte entfaltete Anordnung der 3 annehmen. 3, 4 und 5 offenbaren einen wertvollen technischen Effekt der vorliegenden Erfindung, nämlich dass die Maschengröße des Korbs variiert werden kann, und zwar von einem Ende des Korbs zum anderen, wodurch es ermöglicht wird, dass Fremdobjekte durch die relativ weite Öffnungszone des proximalen Endes des Korbs in die Korbumhüllung eingeführt werden, dann jedoch besonders sicher bei den Abschnitten mit den Öffnungen des im Vergleich hierzu kleineren Durchmessers am distalen Ende des Korbs in dem Korb gehalten werden. Man bemerke auch das Vorhandensein eines Führungsdrahts 54 in 3. Das Werkzeug könnte auf solch einem Führungsdraht an eine erwünschte Stelle vorgeschoben werden, dann könnte der Führungsdraht 54 proximal zurückgezogen werden, um den Korbhohlraum leer zu lassen, und dann könnte das Fremdobjekt in den Korb gefischt werden.
  • Nicht unmittelbar offensichtlich aus den Zeichnungen ist eine weitere nützliche technische Wirkung der vorliegenden Erfindung. Während der distale Ring 20 der Vorrichtung des Stands der Technik eine recht bedeutende Länge aufweist, könnte die ungeschlitzte distale Spitze 56 einer Vorrichtung entsprechend der vorliegenden Erfindung im Vergleich viel kürzer gemacht werden. Dies könnte die Leistungsfähigkeit der Vorrichtung verbessern, wenn es erwünscht ist, ein Objekt in den Korb zu fischen, welches ziemlich nah an der Oberfläche einer Gewebewand in einem Körperhohlraum oder -lumen liegt.
  • Das Laserschneiden der Schlitze in die zylindrische Wandfläche einer Röhre aus einer Nitinol-Formgedächtnislegierung ist eine Technologie, die heutzutage von jenen Firmen relativ gut verstanden wird, welche sich auf die Herstellung von selbst-expandierenden Stents spezialisierten. Solchen Firmen wird aus der obigen Beschreibung offensichtlich sein, dass die beigefügten Zeichnungen und die oben gegebene spezifische Beschreibung lediglich ein Beispiel darstellen, wie das Konzept der vorliegenden Erfindung realisiert werden kann. Das Konzept der Erfindung erlaubt eine neue Kombination von Steinzerstörung durch Lithotripsie in situ. Die Technik der Lithotripsie umfasst das Treffen eines Steins mit einem Sondenkörper, welcher selbst von einem Projektil am proximalen Ende der Lithotripsiesonde getroffen wird, um auf den Stein einen ballistischen Stoß mit kinetischer Energie auszuüben und den Stein zu fragmentieren. Es wird in Betracht gezogen, dass die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung den Stein einfangen würde und dann eine Lithotripsiesonde in das proximale Ende des rohrförmigen Schafts eingeführt und in den Korb am distalen Ende vorgeschoben würde, um den darin eingefangenen Stein anzugreifen. Eine geeignete Sonde könnte von EMS Electromedical Systems SA, CH-1347 Le Sentier, Schweiz, erhalten werden.
  • Solchen Lesern werden Abwandlungen und Änderungen dieser obigen spezifischen Beschreibung offensichtlich sein. Der Schutzumfang der folgenden Ansprüche ist nicht als auf die spezifischen Details der oben gegebenen Beschreibung beschränkt anzusehen.

Claims (9)

  1. Werkzeug (40), das einen Korbhohlraum (44) zur Entfernung eines diskreten Objekts aus dem Körper eines menschlichen oder tierischen Patienten definiert, wobei das Werkzeug einen länglichen Schaft mit einem Werkszeugkopf an einem distalen Ende davon aufweist, wobei der Werkzeugkopf eine radial kompakte Anordnung und eine radial ausgebreitete Anordnung zum Umfassen des Objekts besitzt, wobei der Schaft und der Werkzeugkopf aus einer einzelnen Länge einer Röhre (42) gebildet sind; wobei die Röhre (42) in Längsrichtung innerhalb einer Länge aufgeschlitzt ist, die in dem Werkzeugkopf enthalten ist und kurz vor einer distalen Endfläche der Röhre aufhört, um dadurch mindestens drei parallele erste Stränge (50) zu bilden, die zusammen eine Umhüllung des Korbhohlraums (44) definieren; dadurch gekennzeichnet, dass: das Werkzeug (40) mit einem Satz von zweiten Strängen (52) versehen ist, jeder durch Aufschlitzen (46, 48) eines der ersten Stränge (50) in einem distalen Abschnitt des ersten Strangs (50) gebildet, wobei der Abschnitt eine Länge kleiner als die volle Länge des ersten Strangs (50) besitzt.
  2. Werkzeug (40) nach Anspruch 1, wobei die Stränge (50, 52) eine entspannte Anordnung besitzen, die die aufgeweitete Korbumhüllung definiert.
  3. Werkzeug (40) nach Anspruch 1 oder 2, wobei die zweiten Stränge (52) eine Länge von zwischen 45% und 80% der Länge des ersten Strangs (50) besitzen.
  4. Werkzeug (40) nach einem der vorangehenden Ansprüche, weiter einen Satz dritter Stränge umfassend, jeder durch Aufschlitzen eines der zweiten Stränge (52) über einen Abschnitt der Länge des zweiten Strangs (52) gebildet, wobei die Länge geringer als die volle Länge des zweiten Strangs (52) ist.
  5. Werkzeug (40) nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei dem das ungeschlitzte distale Ende der Röhre (42) eine Länge besitzt, die geringer als das Doppelte des Außendurchmessers des Schlauchs (42) ist.
  6. Werkzeug (40) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Röhre (42) aus einem Formgedächtnismaterial besteht.
  7. Werkzeug (40) nach Anspruch 6, wobei die Röhre (42) aus einer Nickel-Tintan-Formgedächtnislegierung besteht.
  8. Werkzeug (40) nach einem der vorangehenden Ansprüche, in Kombination mit einer Hülse.
  9. Werkzeug (40) nach einem der vorangehenden Ansprüche, in Kombination mit einer Lithotripsiesonde, die mit der Lumengröße der Röhre (42) des Werkzeugs (40) kompatibel ist.
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